<%end if%>
CONTEX Lizenzbestimmungen
1. Vertragsgegenstand
Diese Lizenzbestimmungen stellen ein rechtsgültiger Vertrag zwischen
Ihnen (entweder als natürlicher oder juristische Person) und der Object dynamiX
AG für das oben aufgeführte Softwareprodukt dar. Gegen Bezahlung
vereinbarten Vergütung wird der Kunde das persönliche, nicht ausschliessliche
und nicht übertragbare Recht eingeräumt, OX-Software (nachfolgend "Programm'")
samt der dazu in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form abgegebenen
Dokumentation auf einem dafür geeigneten und beim Kunden installierten
Informatiksystem (nachfolgend "Kundensystem") während unbestimmter Zeit
bestimmungsgemäss zu gebrauchen. Indem Sie das Programm installieren,
kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie sich einverstanden, durch die
Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen
dieses Vertrages nicht zustimmen, geben Sie bitte das unbenutzte Programm
unverzüglich gegen Rückerstattung des Preises der Stelle zurück, von der Sie
dieses erworben haben.
2. Umfang des Nutzungsrechts
"Bestimmungsgemässer Gebrauch" im Sinne dieser Lizenzbestimmungen
umfasst abschliessend: – das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern,
Übertragen, Umwandeln, Ablaufen und Wiedergeben des Programmes in maschinell
lesbarer Form auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der
Programm-lnstruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden – die dafür
erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien – die Verwendung der
Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch des
Programmes.
3. Vergütung/Rechnungsstellung
Wird keine andere Regelung getroffen, sind die Lizenzkosten in bar
bei Übergabe des Programmes oder innert 10 Tagen nach dem Datum der Rechnung zu
bezahlen. Ohne anderslautende Vereinbarung verstehen sich die Preisangaben als
Entgelt für die einfache Nutzung eines Programmexemplars, exklusive gesetzliche
MWSt sowie allfälliger Porti, Kosten für Datenträger, Datenübermittlung usw. Der
Lizenzgeber hat das Recht, auf allen ausstehenden Zahlungen nach Ablauf der
Zahlungsfrist ohne Mahnung einen Verzugszins von 6% p.a. zu belasten. Die
Verrechnung irgendwelcher Ansprüche eines Vertragspartners mit Gegenansprüchen
des anderen Partners bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des im Vertrag definierten
Kaufpreises bleiben die Programme Eigentum der OX. Bis zur vollständigen
Bezahlung entstehen beim Kunden auch keinerlei Rechte aus dem Vertrag.
5. Erweiterter Gebrauch
Der Gebrauch des Programmes auf anderen als den Kundensystemen, die
vorübergehende oder dauernde Vermietung oder Verleihung des Programmes, dessen
Änderung sowie die Rückführung des maschinell lesbaren Programmes in die
Quellensprache (soweit nicht für die Berichtigung von Programmfehlern oder die
Herstellung der lnteroperabilität zwingend erforderlich) bedürfen der
vorgängigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.
6. Umfang der Lizenz
Der Kunde erhält das nicht-ausschliessliche und nur unter den
Voraussetzungen von Ziff. 8 übertragbare Recht, das Programm zur Herstellung,
Gestaltung und Pflege eines (1) Web-Auftritts einzusetzen. Für die Herstellung,
Gestaltung und Pflege jedes weiteren Web-Auftritt ist eine separate neue Lizenz
zu erwerben. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Programm eingebettet in das
eigene Produkt an Dritte weiter zu übertragen (Sublizenzierung) oder zu
kopieren, gleichgültig in welcher Form.
7. Lizenzschlüssel, Demoversion
Der Kunde erhält beim Kauf des Programmes einen Lizenzschlüssel in
digitaler Form. Beim Einsatz des Programmes ohne Lizenzschlüssel ist die
Funktionalität eingeschränkt. Mit dieser Beschränkung handelt es sich beim
Programm um eine Evaluations-Version, die nur für persönliche Zwecke ohne
Verknüpfung mit einem Web-Auftritt benutzt werden darf. Die Demo-Version des
Programmes darf während einer Laufzeit von 30 Tagen benutzt werden. Diese
Version darf ausschliesslich für persönliche Zwecke ohne Verknüpfung mit einem
Web-Auftritt eingesetzt werden.
8. Programmweitergabe
Nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers darf der
Kunde das Programm, allein oder zusammen mit dem Kundensystem, an einen Dritten
weitergeben, sofern er schriftlich bestätigt, davon keine Kopien
zurückzubehalten und den Gebrauch definitiv einzustellen.
9. Unerlaubter Gebrauch
Die Verletzung der Bestimmungen über den erweiterten Gebrauch (Ziff.
5), den Umfang der Lizenz (Ziff. 6) und die Programmweitergabe (Ziff. 8) stellt
einen Eingriff in die geschützten Rechte des Lizenzgebers dar und geben dem
Lizenzgeber für jede unautorisierte zusätzliche Nutzung oder Weitergabe des
Programmes Anspruch auf den doppelten Betrag der Einmal-Lizenzgebühr, unter
Vorbehalt des Ersatzes weiteren Schadens und der zivil- und strafrechtlichen
Sanktion einer Schutzrechtsverletzung.
10. Wahrung der Schutzrechte
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht
des Lizenzgebers an Programm und Dokumentation. Er wird demgemäss die
Schutzrechtsvermerke des Lizenzgebers auf allen im Rahmen des
bestimmungsgemässen Gebrauchs entstandenen vollständigen oder auszugsweisen
Kopien von Programm und Dokumentation anbringen.
11. Geheimhaltung
Programm und Dokumentation enthalten Informationen, Ideen, Konzepte
und Verfahren, insbesondere über die Bearbeitung von Daten, welche Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse des Lizenzgebers darstellen. Demgemäss ist der Kunde
verpflichtet, das Programm und die Dokumentation mit der gleichen Sorgfalt und
Vertraulichkeit wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln,
diese nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch gemäss diesen Lizenzbestimmungen zu
verwenden und sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise,
zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.
12. Sicherungsmassnahmen
Der Kunde ergreift die erforderlichen organisatorischen und
technischen Massnahmen, um das Programm und die Dokumentation vor ungewollter
Preisgabe, bzw. Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen. Insbesondere
wird er vor einer Weitergabe von Speichermedien alle darauf gespeicherten Teile
des Programmes löschen. Der Kunde stellt im weiteren die Kontrolle von Anzahl
und Standort der im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch erstellten
Sicherungskopien des Programmes sicher.
13. Kundenverantwortung
Die Verantwortung für Beschaffung und Unterhalt eines geeigneten
Informatiksystems, die Auswahl, die Installation und den Gebrauch des Programmes
und die durch dessen Einsatz erzeugten Resultate liegt beim Kunden, und der
Lizenzgeber kann dafür keine Gewährleistung übernehmen.
14. Zusätzliche Leistungen
14.1 Leistungen im Zusammenhang mit der Anpassung des Programmes an
besondere Bedürfnisse des Kunden, Unterstützung bei Installation und
Inbetriebnahme, Einführung und Schulung des Kundenpersonals, Beratung bei
Anwendungsproblemen, Lieferung zusätzlicher Exemplare gedruckter Dokumentation
werden vom Lizenzgeber aufgrund besonderer Abrede erbracht. 14.2 Die Wartung
und Pflege des Programmes erfolgt im Rahmen eines separaten Wartungsvertrages
unter Einschluss der allgemeinen Wartungsbestimmungen der OX. Eine
erweiterte Wartung und Pflege erfolgt gemäss separater Abrede.
15. Gewährleistung und Haftung
15.1 Der Lizenzgeber bestätigt, dass das Programm der letzten
gültigen und vor der Herausgabe praktisch erprobten Standardversion entspricht
und dass die Software im wesentlichen gemäss dem begleitenden Produktehandbuch
arbeitet. Vor der Auslieferung an den Kunden wurde zusätzlich, mit den im
Betrieb des Lizenzgebers angewendeten Verfahren, auf das Vorhandensein von
sogenannten "Programm-Viren" geprüft. 15.2 Der Kunde hat sich vor Abschluss
des Vertrages von den Funktionalitäten und der Lauffähigkeit der ihm offerierten
Software selbst überzeugt und sich nach seinen Bedürfnissen und nach
Notwendigkeit von unabhängigen Dritten beraten lassen. Der Kunde bestätigt, dass
er die Software in der ihm präsentierten Form wünscht. Betreffend der
inhaltlichen Definition der Software auf die Kundenbedürfnisse, insbesondere was
rechtliche Anforderungen und kundenspezifische Wünsche anbelangt, ist der Kunde
selber verantwortlich. 15.3 Diese Garantie gilt nur dann, wenn die Programme
von den entsprechend ausgebildeten Personen gemäss den vereinbarten
Einsatzbedingungen gebraucht werden. OX macht den Kunden ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass Veränderungen der Einsatzbedingungen (Hardware, Kommunikation,
Drittsoftware) die Lauffähigkeit der von OX erbrachten Leistungen
beeinträchtigen kann. Solche Veränderungen nimmt der Kunde auf eigenes Risiko
vor. OX empfiehlt dem Kunden, nur mit kompetenten Drittanbietern
zusammenzuarbeiten. 15.4 Der Lizenzgeber garantiert in keinem Fall, dass das
Programm ohne Unterbruch und Fehler und unter allen Einsatzbedingungen genutzt
werden kann. 15.5 OX schliesst für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich
der Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien aus.
15.6 Jede weitere Rechts- und Sachgewährleistung und Haftung aus oder im
Zusammenhang mit dem Gebrauch des Programmes ist, soweit gesetzlich zulässig,
wegbedungen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Diese Lizenzbestimmungen unterstehen dem schweizerischen Recht,
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. 16.2 Jede Änderung und
Ergänzung dieser Lizenzbestimmungen sowie alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch die
Vertragsparteien. 16.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu
übertragen. 16.4 Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur
nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte
übertragen werden. 16.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der
gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehung der Parteien, gleich aus
welchem Rechtsgrund, ist der Sitz der OX. Jedoch behält sich die OX vor, Klage
am allgemein geltenden Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
<%if not bPrint then%>
|